Zuletzt bearbeitet vor einem Jahr
von C.Gratl

Änderung Anweisung im Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

aus gegebenen Anlass haben wir unsere Bestimmungen im Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln in unserem Unternehmen angepasst.

Hier ein Ausschnitt aus unseren geänderten Anweisungen:

Um die Sicherheit der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten und insbesondere das Risiko Arbeitsunfälle unter Alkohol- und Rauschmitteleinfluss auszuschließen, wird für alle Beschäftigte ein absolutes Rauschmittel- und Alkoholverbot verhängt. Demnach ist es weder erlaubt alkoholische Getränke und Rauschmittel mit auf das Betriebsgelände zu bringen und dort zu konsumieren, noch alkoholisiert, bzw. unter Einfluss von Rauschmitteln, zur Arbeit zu erscheinen (Restalkohol beachten!). Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit durch Alkohol- und Rauschmitteleinfluss gemindert ist und die deshalb ihre eigene Sicherheit oder die der Arbeitskollegen gefährden (Verlust des Versicherungsschutzes), dürfen nicht beschäftigt werden bzw. haben arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, zu erwarten.

Den ganzen Artikel könnt ihr im Wiki einsehen.

Link:

https://wiki.mueller-phs.com/w/index.php?title=Regeln:Umgang_mit_Alkohol_und_anderer_Drogen&stable=0#

HR