
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie in der Mitarbeiterversammlung am 01.04.2025 erläutert, wird zum 01.05.2025 die Vergütung von Stundenlohn auf ein monatliches Gehalt umgestellt.
Die Abrechnung des Bruttomonatsgehalts erfolgt ab 01.05.2025 zum Monatsende. Die Teilung Abschlagszahlung und Restzahlung, im darauffolgenden Monat, entfällt.
Vorteil Gehaltsempfänger:
- Keine monatlichen Schwankungen im Verdienst
- Übersichtlichere Gehaltsabrechnung
- Keine zwei Zahlläufe pro Abrechnung mehr nötig
- Komplette Monatsauszahlung um den 27. des jeweiligen Monats
Zulagen, wie z.B. Nachtschichtzulage, Überstundenzulage usw. werden zeitversetzt im Folgemonat ausbezahlt.
Eine detaillierte Auflistung der Berechnung des Bruttogehaltes der betroffenen Mitarbeiter liegt ab Ende April zur Einsicht im Personalbüro bereit.
Gruß Karin