Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren
von K.Blenninger

Neue Regelung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 1. Januar 2023 ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige "gelbe Schein" für die Krankmeldung digital geworden. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.

·       eAU = elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

·         AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Wichtigste in Kürze:

Auch mit der eAU haben Arbeitnehmer:innen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, bereits vor einem eventuellen Arztbesuch, telefonisch oder

per Mail zu melden (bei HR und/oder dem Vorgesetzten).

  • Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.
  • Für Privatversicherte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung versenden.
  • Krankmeldungen aus dem Ausland müssen weiterhin im Papierformat abgegeben werden.
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.

Was bedeutet das für uns:

Um die monatliche Abrechnungen im Krankheitsfall korrekt ausführen zu können, benötigen wir vom jeweiligen Mitarbeiter eine zuverlässige Meldung der Erkrankung und deren Dauer.

Besteht keine AU vom Arzt, muss dies auch mitgeteilt werden. Wenn eine AU vorhanden ist, diese bitte weiterhin wie bisher abgeben oder schicken.

Zur Klärung von Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Karin Blenninger HR