Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren
von K.Blenninger

NEWS - Pflegeversicherung

Mögliche Entlastung beim Pflegeversicherungsbeitrag ab dem 01.07.2023                                                                                                                                  

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ab dem 01. Juli 2023 tritt eine Reform der Pflegeversicherung in Kraft. Diese sieht vor, dass Eltern, mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren, einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der Beitrag reduziert sich ab zwei Kindern um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind. Diese Reduzierung greift bis zum fünften Kind:

Damit wir diesen Vorteil in der Lohnabrechnung berücksichtigen können sind wir dazu verpflichtet, Nachweise über die Elterneigenschaft und das Alter der Kinder zu erbringen.

Um diese Angaben abzufragen, liegt in der Personalabteilung ein Fragebogen bereit den bitte alle Eltern, mit Kindern unter 25 Jahren, ausfüllen und ihn mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Geburtsurkunde) in der Personalabteilung abgeben.

Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Reduzierung des Beitrages zur Pflegeversicherung!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Grüße

HR