
Inflationsprämie
Zur Entlastung der Bevölkerung gibt es eine Inflationsprämie.
Dies ist keine staatliche Prämie sondern wird alleine vom Arbeitgeber getragen.
Ein Arbeitgeber kann bis zu EUR 3.000,-- steuer- und sozialversicherungsfrei auf das Konto von den Beschäftigten fließen lassen.
Hierbei handelt es sich um eine Zahlung, die einmalig oder monatlich geleistet werden kann.
Die Firma Müller darf dies auch nutzen.
Die Umsetzung der Auszahlungen ist wie folgt:
- Die Inflationsprämie wird in 15 Teile gestaffelt, d.h. EUR 200,-- monatlich. Die ersten zwei Zahlungen erfolgen mit der Novemberabrechnung 2022, die letzte mit der Dezemberabrechnung 2023.
- Vollzeitkräfte, ab 36 Stunden pro Woche, erhalten die volle monatliche Prämie, Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig.
- Azubis bekommen eine monatliche Prämie über EUR 75,--.
- Bei Mitarbeitern, die kündigen oder gekündigt werden, entfällt die Prämienzahlung ab dem Tag, an dem sie die Kündigung einreichen oder erhalten.
- Zu den Lohnerhöhungen 2023 können wir aktuell noch keine Aussage treffen.
- Bis Dezember 2022 sind diese Zahlungen sicher. Ab Januar 2023 wird die wirtschaftliche Lage neu bewertet und im Normalfall werden die Prämienzahlungen automatisch weiter geleistet.
HR