Wer darf eine Ameise bedienen?
- Für den Betrieb herkömmlicher Mitgängerflurförderzeuge (Ameisen) ist ein Mindestalter von 16 Jahren ausreichend, wenn der/die Bediener/in dafür geeignet und ausgebildet ist
- Jede/r Bediener/in muss ausreichend geschult und unterwiesen sein!
- Eine praxisbezogene Unterweisung ist notwendig.
Täglicher Einsatzcheck
- Schäden sind umgehend dem/der Vorgesetzten zu melden
- Geräte ordnungsgemäß absichern, ggf. mit einem Schild ("defekt") kennzeichnen und auf Anweisungen des/der Vorgesetzten warten
- Nur ein einwandfrei funktionssicheres Mitgängerflurförderzeug ermöglicht einen sicheren Einsatz.
Tragfähigkeit
- Zulässige Traglasten werden auf dem Tragfähigkeitsdiagramm oder auf der Lastentabelle in Abhängigkeit des Lastarms und der Hubhöhe angegeben.
- Bei außermittigen und stakr kopflastigen Gütern oder Anbaugeräten ist die Gerätetragfähigkeit beeinträchtigt.
Lastaufnahme
- Ungesicherte Waren und Fässer dürfen nicht transportiert werden!
- Kleinteile sind stets in geeigneten Behältnissen auf Paletten zu verfahren!
- Der Lastschwerpunkt sollte nach Möglichkeit stets mittig und nah am Gabelschaftrücken aufgenommen werden
- Nur unter den oben aufgeführten Gründen kann die voll vorgegebene Tragfähigkeit gewährleistet werden
Ein- und Auslagern von Lasten
- Lasten stets weich anheben und absetzen
- Niemals Lasten auf beschädigte Ladeeinheiten und schiefe Stapel absetzen.
- Beim Ein- und Auslagern auf die komplette Umgebung achten.
- Ladeeinheiten niemals schleifen lassen
- Schiefe Stapel mit mehr als 2% Neigung umgehend abtragen (= bevor andere Tätigkeiten ausgeübt werden)