Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren
von M.Hohenester

Mitgängerflurförderzeuge

Wer darf eine Ameise bedienen?

  • Für den Betrieb herkömmlicher Mitgängerflurförderzeuge (Ameisen) ist ein Mindestalter von 16 Jahren ausreichend, wenn der/die Bediener/in dafür geeignet und ausgebildet ist
  • Jede/r Bediener/in muss ausreichend geschult und unterwiesen sein!
  • Eine praxisbezogene Unterweisung ist notwendig.

Täglicher Einsatzcheck

  • Schäden sind umgehend dem/der Vorgesetzten zu melden
  • Geräte ordnungsgemäß absichern, ggf. mit einem Schild ("defekt") kennzeichnen und auf Anweisungen des/der Vorgesetzten warten
  • Nur ein einwandfrei funktionssicheres Mitgängerflurförderzeug ermöglicht einen sicheren Einsatz.

Tragfähigkeit

  • Zulässige Traglasten werden auf dem Tragfähigkeitsdiagramm oder auf der Lastentabelle in Abhängigkeit des Lastarms und der Hubhöhe angegeben.
  • Bei außermittigen und stakr kopflastigen Gütern oder Anbaugeräten ist die Gerätetragfähigkeit beeinträchtigt.

Lastaufnahme

  • Ungesicherte Waren und Fässer dürfen nicht transportiert werden!
  • Kleinteile sind stets in geeigneten Behältnissen auf Paletten zu verfahren!
  • Der Lastschwerpunkt sollte nach Möglichkeit stets mittig und nah am Gabelschaftrücken aufgenommen werden
  • Nur unter den oben aufgeführten Gründen kann die voll vorgegebene Tragfähigkeit gewährleistet werden

Ein- und Auslagern von Lasten

  • Lasten stets weich anheben und absetzen
  • Niemals Lasten auf beschädigte Ladeeinheiten und schiefe Stapel absetzen.
  • Beim Ein- und Auslagern auf die komplette Umgebung achten.
  • Ladeeinheiten niemals schleifen lassen
  • Schiefe Stapel mit mehr als 2% Neigung umgehend abtragen (= bevor andere Tätigkeiten ausgeübt werden)