3.3.1 Was ist eine Arbeitszeiterweiterung?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In ZeusX sind bestimmte Zeiträume, in denen die Mitarbeitenden ein- bzw. ausstempeln dürfen (z.B. von 6:00 bis 18:00 Uhr), und die maximal zulässigen Arbeitsstunden pro Tag (z.B. 10 Stunden) hinterlegt. Wird einer dieser beiden Werte überschritten, muss von den den Mitarbeitenden eine Arbeitszeiterweiterung beantragt werden, da diese Zeiten sonst in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt werden.
Während der Kurzarbeit:
Zeitraum, in dem Ein- bzw. Ausstempeln erlaubt ist:
- Mo-Do: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
- Fr: 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Maximal zulässige Arbeitszeit:
- Mo-Do: 7 Stunden
- Fr: 4 Stunden
3.3.2 Woran erkenne ich, dass Stunden nicht verrechnet werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Achtung:
Werden die maximal zulässigen Arbeitsstunden pro Tag (z.B. 10 Stunden) überschritten, aber nicht der Zeitraum verletzt, in dem ein- bzw. ausgestempelt werden darf, dann werden diese Stunden nicht mit einem "Ohne Verrechnung" versehen. Dass an diesen Tagen eine Arbeitszeiterweiterung beantragt werden muss, kann nur über die Spalte "NtGes Tag" erkannt werden, da in dieser in dem Fall exakt "10.00" angezeigt wird.
3.3.3 Wie beantrage ich eine Arbeitszeiterweiterung?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]







3.3.4 Wie erkenne ich, an welchen Tagen ich eine Arbeitszeiterweiterung beantragt habe?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]




