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von M.Hoermann

Kundeneigentum-Umgang und Pflichten

Diese Seite ist ein Entwurf

Ziel und Zweck der Arbeitsanweisung

Diese Verfahrensanweisung beschreibt das grundsätzliche Verhalten von Mitarbeitern der Müller Apparatebau GmbH beim Umgang mit Eigentum des Kunden. Sie dient durch die im folgenden aufgeführten Vorgaben dazu, eine einheitliche Verfahrensweise dem Kunden gegenüber zu gewährleisten.


Geltungsbereich

Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Müller Apparatebau GmbH, die mit Eigentum von Kunden zu tun haben.


Begriffe und Abkürzungen

Kunde = Alle natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen, Einrichtungen, Institute, Ämter, die Interesse an den Produkten oder Dienstleistungen des Institutes haben oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben des Institutes von den Produkten oder Dienstleistungen tangiert sind.

Eigentum = Alle Werte oder Sachen, die sich auf rechtlicher Grundlage in der Verfügungsgewalt eines Kunden befinden


Grundsätze

Dienstliche Tätigkeiten sind so durchzuführen, dass das Eigentum eines Kunden möglichst nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird und nicht verloren geht. 
 
Auch bei Umsetzung rechtlicher Vorgaben muss darauf geachtet werden, dass der Schaden für den Betroffenen möglichst gering gehalten wird. Die rechtlichen Vorgaben sind daher präzise auszulegen und auf den rechtlich erfassten Bereich zu beschränken.
 
Im Falle eines auftretenden Schadens sind alle Beteiligten zur Minimierung des Schadens verpflichtet. Werden als Folge eines Schadens Haftungsansprüche des Kunden geltend gemacht, ist unmittelbar nach Kenntnis des Anspruchs das Rechtsamt einzuschalten.


Beschädigung

Treten bei der Durchführung dienstlicher oder hoheitlicher Tätigkeiten Beschädigungen von Eigentum eines Kunden auf, so ist der Schaden schriftlich fest zu halten. Die Beschädigungen sind möglichst durch Bildmaterial zu dokumentieren. Beweise sind möglichst zu sichern.  Der unmittelbare Vorgesetzte ist zeitnah zu informieren. Von diesem wird in schwerwiegenden Fällen die Betriebsleitung informiert.


Verlust

Geht bei der Durchführung dienstlicher oder hoheitlicher Tätigkeiten Eigentum von Kunden verloren, so ist der  Verlust schriftlich fest zu halten. Das verloren gegangene Material ist möglichst durch Bildmaterial zu dokumentieren. Beweise sind möglichst zu sichern.  Der unmittelbare Vorgesetzte ist zeitnah zu informieren. Von diesem wird in schwerwiegenden Fällen die Betriebsleitung informiert.


Sicherstellung

Für die Sicherstellung von Eigentum eines Kunden oder das vorläufige aus dem Verkehr nehmen, auch bei freiwilliger Umsetzung, muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Die Maßnahme muss, auf den Wert des Eigentums bezogen, möglichst Wert erhaltend umgesetzt werden.  


Vernichtung

Ehe das Eigentum eines Kunden vernichtet wird, muss die Maßnahme besonders sorgfältig geprüft werden, wobei auch auf mögliche rechtliche Alternativmaßnahmen zu prüfen und der Kunde auf  alternative Möglichkeiten hinzuweisen ist. Regressansprüche gegen die Stadt müssen vermieden werden.


Mitgeltende Unterlagen

Anlage