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von K.Blenninger

Betriebsurlaub, Abbau Urlaub alt

Version vom 1. Dezember 2020, 11:11 Uhr von K.Blenninger (Diskussion | Beiträge)
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unser Werk ist von 21.12.2020 bis zum 10.01.2020 geschlossen.

Bei Sondervereinbarungen kommt euer Vorgesetzte auf euch zu.

Besteht in 2021 noch Anspruch aus Resturlaub 2020 oder davor, so ist dieser im Anschluss an den Werksurlaub ab 11.01.2020 zu nehmen, wenn nicht dringende Erfordernisse dagegen sprechen.

Schöne Adventszeit

HR