- Jedes Dokument, welches das Haus verlässt erhält zwei MAB-Unterschriften, d.h. kein Dokument verlässt das Haus, dass nur von einem MAB-MA unterschrieben ist.
- Rechts (oder oben) unterzeichnet der MA, der das Dokument ...
- ... für seine Arbeit benötigt,
- ... bearbeitet hat,
- ... inhaltlich, sowie formal geprüft hat und
- ... die Unterzeichnung im Sinne MAB unter Abschätzung der daraus entstehenden Risiken für MAB empfiehlt.
- Links (oder unten) unterzeichnet die jeweils disziplinarisch höhergestellte bestätigende MAB-Führungskraft.
- Trägt das Dokument Unterschriften hierarchisch gleichgestellter MA, so unterschreibt rechts der sachlich für das Dokument verantwortliche MA und links der Bestätigende.
- Jedes Dokument enthält mind. eine BoD-Unterschrift und im Zweifelsfall grundsätzlich MD.
- Der im Sinne dieser Regelung links (oder unten) unterzeichnende MA unterzeichnet ausschließlich Dokumente, die bereits eine Unterschrift enthalten; damit ist sichergestellt, dass die rechts (oder oben) unterzeichnende Person die Unterzeichnung empfiehlt und für das Dokument einsteht.
Unverbindliche Dokumente sind von dieser Regelung ausgeschlossen (z.B. Anfrage an Lieferant)