Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren
von M.Hohenester

4.2 Smartphones & Handys

Diese Seite ist freigegeben

4.2.1 Beschaffung Smartphones & Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

MAB ändert zukünftig die Beschaffung neuer Mobilfunkgeräte. Die EUR 150,-- Regelung wird ausgesetzt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vor der Beschaffung eines Mobilfunktelefons, mit HR Rücksprache zu halten. Die Beschaffung eines neuen Handy erfolgt ausschließlich über MAB.

4.2.2 Nutzung privater Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wir weisen nochmals daraufhin, dass die Nutzung privater Handys nur noch in den Pausen gestattet ist. Muss ein Mitarbeiter dringend privat erreicht werden, kann er sich über die Zentrale, Tel.: 08166/6700, verbinden lassen.