Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln. Kurzum, wer in den Wertschöpfungsketten tätig ist, muss in den Sicherheitsprozess eingebunden werden.
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Dies ist die Version von 18. April 2019, 09:54 von M.Hoermann
3 Sicherheit im Unternehmen
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