Blog:General/Hinweisgeberschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

K.Blenninger (Diskussion | Beiträge)
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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2023, 08:56 Uhr

Informationen zum Hinweisgeberschutz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz, insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung stellen wir euch unser internes Hinweisgeber-Meldesystem zur Verfügung.

Ihr erreicht unsere interne Meldestelle unter der E-Mail-Adresse:

meldestelle-mab@mueller-phs.com


Nähere Informationen findet ihr im Müller Wiki unter:

Regel: Informationen zum Hinweisgeberschutz

Dazu bitte im Wiki mit euren Zugangsdaten anmelden, dann im Benutzermenü das Icon rechts oben (=Benutzermenü) drücken und auf Zuweisungen gehen. Bitte prüft in diesem Zuge, ob ihr alle Regeln bereits gelesen und auch bestätigt habt.


Ihr findet dort Details insbesondere zu folgenden Themen:

-       Welche Sachverhalte können gemeldet werden?

-       Vertraulichkeit

-       Verarbeitung personenbezogener Daten

Mit verdächtigen Sachverhalten könnt ihr euch an unsere vertrauliche interne Meldestelle wenden. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass ihr keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müsst.

Bitte beachtet: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.


Euer Führungsteam