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Aktuelle Version vom 27. November 2017, 14:51 Uhr
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
ich bin vom 25.08.2016 bis 09.09.2016, ausnahmsweise über die Abrechnung, im Urlaub.
Aus diesem Grund hab ich für den Augustlohn/ -gehalt eine Hochrechnung der Stunden bzw. Überstunden gemacht.
Sollten Differenzen zu Euren tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auftreten, werde ich diese im September berichtigen.
Karin Blenninger