Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
23.12.2020 bis 10.01.2021. | 23.12.2020 bis 10.01.2021. | ||
Dies bedeutet, dass wir | Dies bedeutet, dass wir 6 Urlaubstage für 2020 und 4 Urlaubstage für 2021 einplanen müssen. | ||
Der Urlaub muss nicht von jedem einzeln beantragt werden, sondern wird als Sammelbuchung hinterlegt. | Der Urlaub muss nicht von jedem einzeln beantragt werden, sondern wird als Sammelbuchung hinterlegt. | ||
Aktuelle Version vom 14. Juli 2020, 07:20 Uhr

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
der Winterurlaub 2020/2021 erstreckt sich vom
23.12.2020 bis 10.01.2021.
Dies bedeutet, dass wir 6 Urlaubstage für 2020 und 4 Urlaubstage für 2021 einplanen müssen.
Der Urlaub muss nicht von jedem einzeln beantragt werden, sondern wird als Sammelbuchung hinterlegt.
Grüße
Karin