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von M.Hohenester

Regeln:Arbeitszeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Begründete Kernzeit-Unterbrechungen sind in Abstimmung mit dem Vorgesetzten möglich.'''
'''Begründete Kernzeit-Unterbrechungen sind in Abstimmung mit dem Vorgesetzten möglich.'''



Version vom 24. Oktober 2019, 06:10 Uhr

Begründete Kernzeit-Unterbrechungen sind in Abstimmung mit dem Vorgesetzten möglich.


Zweite Schicht:

Bei Bedarf (Hohes Produktionsaufkommen) Standard-Arbeitszeit von 14:30 - 23:00 Uhr (8 Std.) oder von 13:30 - 00:00 Uhr (10 Std.) und damit Option für Vier-Tage-Woche ("Freitag frei").


Dieses Modell gibt den MA deutlich mehr persönliche Freiheiten, wobei MAB im Gegenzug einfordert, dass alle MA mehr Verantwortung für die variierende Auftragslage übernehmen, indem die Arbeitszeiten sowie der Überstundenauf- und -abbau der Auftragslage angepasst werden.

Bei gleitender Arbeitszeit (GLAZ) beträgt die Mindestarbeitszeit 25 Stunden und die maximale Arbeitszeit 48 Stunden jeweils pro Woche. Die tatsächliche Arbeitszeit ist dem Arbeitsvertrag sowie der aktuellen MAB-Auftragslage anzupassen. Pausen sind gemäß Gesetz einzuhalten. Es ist zwingend nötig hier in großer Eigenverantwortung zu handeln.

Auch bei der zweiten Schicht besteht Spielraum und sogar die Möglichkeit, bei einer maximalen Ausschöpfung der täglichen Arbeitszeit, die Arbeitswoche auf vier Tage zu beschränken. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Produktionsmaschinen von 06:00 bis 18:00 Uhr bzw. Freitags von 06:00 - 12:00 Uhr in Betrieb sind, bevor eine zweite Schicht eingerichtet wird.

Grundvoraussetzung:

  • Eigenverantwortliche Arbeitszeitsteuerung mit dem Vorgesetzten
  • "Funktion" MAB muss vollständig gewährleistet sein, insbesondere an den Abteilungsschnittstellen und zum Kunden (Kommunikation, Erreichbarkeit, Arbeitsinhaltsübergabe, etc.)
  • Entsprechend der Auftragslage ein "atmendes System" (Auf- u. Abbau des Zeitkontingents durch GLAZ)
  • Stundenabbau: Ampelprinzip & jeweils nur ein Tag, außer der Jahresurlaub ist vollständig aufgebraucht


MA: = Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter; MAB: = Müller Apparatebau GmbH; FK: = Führungskraft