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major-latin">Um die Sicherheit der im Betrieb Beschäftigten zu fördern und insbesondere das Risiko alkoholbedingter Arbeitsunfälle auszuschließen, wird für alle Beschäftigten des Betriebes Müller Apparatebau, Kranzberg (MAB) ein absolutes Alkoholverbot / Drogenverbot verhängt. Demnach ist es weder erlaubt, alkoholische Getränke mit auf das MAB Betriebsgelände zu bringen, dort zu sich zu nehmen,noch alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen (Restalkohol beachten!).</span> | major-latin">Um die Sicherheit der im Betrieb Beschäftigten zu fördern und insbesondere das Risiko alkoholbedingter Arbeitsunfälle auszuschließen, wird für alle Beschäftigten des Betriebes Müller Apparatebau, Kranzberg (MAB) ein absolutes Alkoholverbot / Drogenverbot verhängt. Demnach ist es weder erlaubt, alkoholische Getränke mit auf das MAB Betriebsgelände zu bringen, dort zu sich zu nehmen, noch alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen (Restalkohol beachten!).</span> | ||
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DE;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-language:AR-SA">Im Rahmen von betrieblich veranlassten Firmenveranstaltungen mit einem zeitlich definierten Ende (Firmenfeste, Kundenveranstaltungen, o. ä.) auf dem Betriebsgelände der MAB, die durch die Geschäftsführung schriftlich genehmigt wurden, ist der Alkoholkonsum dann zulässig, wenn Vorkehrungen | DE;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-language:AR-SA">Im Rahmen von betrieblich veranlassten Firmenveranstaltungen mit einem zeitlich definierten Ende (Firmenfeste, Kundenveranstaltungen, o. ä.) auf dem Betriebsgelände der MAB, die durch die Geschäftsführung schriftlich genehmigt wurden, ist der Alkoholkonsum dann zulässig, wenn Vorkehrungen für die Sicherheit der Teilnehmenden durch den für die Organisation der Veranstaltung Verantwortlichen getroffen wurden (z.B. die Organisation von Taxis o.ä.). In den Bereichen, in denen diese Veranstaltungen durchgeführt werden, ist Fertigungs-, und Montagebetrieb unzulässig.</span> | ||
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Dies ist die Version von 23. Oktober 2019, 07:50 von M.Hohenester