Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017 |
K M.Hoermann verschob die Seite Regeln:Autos, Motorräder & Co. nach Regeln:Verkehrsregeln |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 9. Mai 2019, 11:18 Uhr
3.4.1 Geschwindigkeit auf Werksgelände[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auf dem Werksgelände gilt die StVO sowie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20km/h.