Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren
von M.Hohenester

Regeln:Sicherheit im Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

M.Hoermann (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017
M.Hohenester (Diskussion | Beiträge)
"Sifa" durch "SiBe" ersetzt
Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017
Zeile 8: Zeile 8:
rect 19 35 134 165 [[Ersthelfer]]
rect 19 35 134 165 [[Ersthelfer]]
rect 291 28 446 164 [[Brandschutzhelfer]]
rect 291 28 446 164 [[Brandschutzhelfer]]
rect 552 36 678 165 [[Sifa]]
rect 552 36 678 165 [[SiBe]]
rect 18 203 143 322 [[Regeln:Gefahrenstoffe]]
rect 18 203 143 322 [[Regeln:Gefahrenstoffe]]


desc bottom-left
desc bottom-left
</imagemap>
</imagemap>

Version vom 6. Mai 2019, 15:10 Uhr

Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln.


ErsthelferBrandschutzhelferSiBeRegeln:Gefahrenstoffe