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von M.Hohenester

Regeln:Smartphones & Handys: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beschaffung Smartphones & Handys==
==Beschaffung Smartphones & Handys==



Version vom 19. März 2019, 11:28 Uhr

4.2.1 Beschaffung Smartphones & Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

MAB ändert zukünftig die Beschaffung neuer Mobilfunkgeräte. Die EUR 150,-- Regelung wird ausgesetzt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vor der Beschaffung eines Mobilfunktelefons, mit HR Rücksprache zu halten. Die Beschaffung eines neuen Handy erfolgt ausschließlich über MAB.

4.2.2 Nutzung privater Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wir weisen nochmals daraufhin, dass die Nutzung privater Handys nur noch in den Pausen gestattet ist. Muss ein Mitarbeiter dringend privat erreicht werden, kann er sich über die Zentrale, Tel.: 08166/6700, verbinden lassen.