Regeln:Datenschutz für Arbeiten im Home-Office: Unterschied zwischen den Versionen

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* Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden
* Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden
* Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden
* Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden

Aktuelle Version vom 17. Mai 2021, 07:03 Uhr

  • Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden
  • Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden
  • Zugang/Einwahl zum Firmennetz sollte mittels „VPN“ und 2 Faktor Authentifizierung erfolgen
  • Daten sind grundsätzlich nicht auf lokalen Festplatten zu speichern
  • Falls Daten/Dokumente auf Grund schlechter Internet Verbindung lokal gespeichert werden müssen, ist sicherzustellen, dass der lokale Datenträger verschlüsselt ist
  • Es ist sicher zu stellen, dass keine anderen Personen Zugang zu den Firmendaten haben (insbesondere Personen, die im selben Haushalt leben)
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes muss dieser gesperrt werden und darf nur mit einem Passwort reaktiviert werden können
  • Dokumente sollten nicht im Home Office ausgedruckt werden; falls doch zwingend erforderlich, dann müssen diese vor Ort geeignet vernichtet werden
  • Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass dieser nicht von Dritten eingesehen werden kann
  • Falls Daten lokal bearbeitet werden, müssen diese auf dem Firmenserver gesichert werden