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* Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden | * Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden | ||
* Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden | * Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden | ||
Aktuelle Version vom 17. Mai 2021, 07:03 Uhr
- Wenn möglich sollte von der Firma bereitgestellte Hardware (Laptop) für Home Office verwendet werden
- Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden
- Zugang/Einwahl zum Firmennetz sollte mittels „VPN“ und 2 Faktor Authentifizierung erfolgen
- Daten sind grundsätzlich nicht auf lokalen Festplatten zu speichern
- Falls Daten/Dokumente auf Grund schlechter Internet Verbindung lokal gespeichert werden müssen, ist sicherzustellen, dass der lokale Datenträger verschlüsselt ist
- Es ist sicher zu stellen, dass keine anderen Personen Zugang zu den Firmendaten haben (insbesondere Personen, die im selben Haushalt leben)
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes muss dieser gesperrt werden und darf nur mit einem Passwort reaktiviert werden können
- Dokumente sollten nicht im Home Office ausgedruckt werden; falls doch zwingend erforderlich, dann müssen diese vor Ort geeignet vernichtet werden
- Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass dieser nicht von Dritten eingesehen werden kann
- Falls Daten lokal bearbeitet werden, müssen diese auf dem Firmenserver gesichert werden