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Version vom 17. Mai 2021, 10:19 Uhr
- Jede Führungskraft ist gegenüber den ihr organisatorisch zugeordneten Führungskräften und MA weisungsberechtigt, und die MA sind verpflichtet, sich an entsprechende Anweisungen zu halten, wenn diese im Einklang mit geltenden Gesetzen und Regelungen des Unternehmens stehen. Im Zweifelsfall ist die nächst höhere Führungskraft zu Rate zu ziehen.
- Die Mitglieder des BoD sind darüber hinaus allen Führungskräften und MA in Sachen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit weisungsberechtigt und die MA sind verpflichtet, sich an entsprechende Anweisungen zu halten, wenn diese im Einklang mit geltenden Gesetzen und Regelungen des Unternehmens stehen. Im Zweifelsfall ist der dem MA disziplinarisch zugeordnete Direktor, die Geschäftsführung und / oder HR-Leitung zu Rate zu ziehen.
Initierung: Geschäftsführung im Dezember 2019