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Aktuelle Version vom 17. Mai 2021, 07:02 Uhr
4.2.1 Beschaffung Smartphones & Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
MAB ändert zukünftig die Beschaffung neuer Mobilfunkgeräte. Die EUR 150,-- Regelung wird ausgesetzt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vor der Beschaffung eines Mobilfunktelefons, mit HR Rücksprache zu halten. Die Beschaffung eines neuen Handy erfolgt ausschließlich über MAB.
4.2.2 Nutzung privater Handys[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wir weisen nochmals daraufhin, dass die Nutzung privater Handys nur noch in den Pausen gestattet ist. Muss ein Mitarbeiter dringend privat erreicht werden, kann er sich über die Zentrale, Tel.: 08166/6700, verbinden lassen.