Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren
von M.Hohenester

Regeln:Sicherheit im Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

M.Hoermann (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017
M.Hohenester (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<bookshelf src="Book:Regeln MAB" />
<bookshelf src="Buch:Regeln MAB" />
Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln.  
Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln.  



Aktuelle Version vom 17. Mai 2021, 07:03 Uhr

Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln.


ErsthelferBrandschutzhelferSiBeRegeln:GefahrenstoffeDatei:Kontakt BA.pdfDatei:Kontakt Sifa.pdfRegeln:VerkehrsregelnRegeln:PSAMedium:Hallenlayout.pdfRegeln:Smartphones & Handys