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Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln. | Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln. | ||
Aktuelle Version vom 17. Mai 2021, 07:03 Uhr
Die Sicherheit und der Schutz der Menschen geht alle an, gleich welchen Personengruppen sie angehören. Also die Beschäftigten, Fremdarbeiter, Gäste, Kunden usw. Wer „drin“ oder für das Unternehmen irgendwie und irgendwo tätig ist, hat sowohl einen Anspruch auf Sicherheit als auch zugleich die Verpflichtung zur Beachtung der Sicherheitsregeln.